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Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich und Abwehrklausel

(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen von Waren und Erbringung von Leistungen durch uns und sämtliche damit zusammenhängenden Rechtsbeziehungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertrags-bestandteil.

(3) Gegenüber Unternehmern gelten nachstehende Allgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen auch für alle zukünftigen Verträge.

§ 2 Angebot und Leistung, Unverbindlichkeit von Angaben

(1) Unsere Veröffentlichungen über Waren und Leistungen stellen kein verbindliches Angebot dar.

(2) Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot, an das er zwei Wochen gebunden ist. Wir sind berechtigt, dieses Angebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, aber auch durch Lieferung der bestellten Ware bzw. Erbringung der bestellten Leistung anzunehmen.

(3) Alle zum Angebot gemachten Angaben über Farben, Maße und technische Kenngrößen sind im Zweifel unverbindlich. Auch der Inhalt von Konstruktionszeichnungen, Abbildungen und Datenblättern stellt im Zweifel keine vertraglich vereinbarte Beschaffenheit dar. Enthält unser Angebot eine Aufstellung bestimmter Leistungen, so erstreckt sich unsere Leistungspflicht im Zweifel nur auf diese in der Aufstellung enthaltenen Leistungen.

(4) Alle von uns genannten Preise verstehen sich im Zweifel in der Währung Euro und ohne Mehrwertsteuer. Im Zweifel gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zugänglichen Preislisten und Stundensätze. Anfahrt und Rückfahrt werden gesondert berechnet.

(5) An allen von uns für den Kunden erstellten Zeichnungen, Plänen und Kalkulationsunterlagen behalten wir uns alle Rechte vor. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben, öffentlich zugänglich gemacht oder veröffentlicht werden. Sofern wir Zeichnungen und Pläne im Hinblick auf einen noch nicht erteilten Auftrag des Kunden erstellen, erhält der Kunde die von uns erstellten Zeichnungen und Pläne zur weiteren Verwertung nur dann, wenn er uns dafür eine Vergütung von 5 % der Bruttoangebotssumme zahlt.

§ 3 Unverbindlichkeit von Fristen und Terminen, Teilleistungen

(1) Von uns angegebene Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen sind im Zweifel unverbindlich und freibleibend.

(2) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

§ 4 Mitwirkungshandlungen des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass durch seine Vorgaben für unsere Arbeiten und den Inhalt seines Auftrags Rechtsnormen und behördliche Vorgaben, insbesondere die des Baurechts und private Rechter Dritter nicht verletzt werden und die erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Zustimmungen Dritter vor Ausführung unserer Arbeiten vorliegen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, für den ungehinderten Zugang zur Baustelle während der Ausführungszeit zu sorgen. Baustrom und Bauwasser sowie Gelegenheiten für die ordnungsgemäße Beseitigung von Abfällen und Abwässern hat er auf seine Kosten uns zur Verfügung zu stellen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, soweit für die Erbringung unserer Leistungen erforderlich, uns Pläne und Unterlagen, insbesondere hinsichtlich der baulichen Gegebenheiten und Gebäudeverhältnisse zur Verfügung zu stellen und uns die hier erforderlichen Auskünfte, insbesondere über die Bodenverhältnisse sowie die Lage von Leitungen und Anschlüssen zu erteilen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen in angemessener Frist Anweisungen zur Leistungsdurchführung zu erteilen, wenn seine Vorgaben lückenhaft oder fehlerhaft sind und wir ihm entsprechende Bedenken angezeigt haben.

(5) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine in Absatz 1 bis 4 genannten Verpflichtungen oder gerät er mit ihrer Erfüllung in Verzug, so hat er den uns entstehenden Schaden, einschließlich der Aufwendungen für notwendige Zwischenlagerungen und für Arbeitskosten unserer Mitarbeiter zu ersetzen. Kommt er seinen Verpflichtungen auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist oder einer Abmahnung durch uns schuldhaft nicht nach, sind wir zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die gesetzlichen Vorschriften über den Annahmeverzug und zur Schadensersatzpflicht bleiben unberührt.

§ 5 Sicherheiten

(1) Alle gelieferten Waren und Materialien bleiben bis zu deren vollständiger Bezahlung unser Eigentum. Dem Kunden ist es verwehrt, ohne unsere vorherige Zustimmung die in unserem Eigentum stehenden Sachen mit anderen Sachen zu vermischen oder zu verbinden, sie zu verarbeiten oder rechtsgeschäftlich über sie zu verfügen. Wir verpflichten uns schon jetzt, diese Zustimmung zu erteilen, wenn der Kunde angemessene Sicherheit in Höhe des auf die jeweiligen Sachen entfallenden Preises stellt.

(2) Führen wir Arbeiten an einer vom Kunden übergebenen beweglichen Sache durch, so wird ein rechtsgeschäftliches Pfandrecht zur Sicherung unseres Anspruchs auf Entgelt für diese Arbeiten an dieser Sache begründet.

§ 6 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Abtretung

(1) Die Gewährung von Zahlungszielen, Nachlässen und Skonti bedarf ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

(2) Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(3) Der Kunde darf Ansprüche und Rechte aus dem Vertragsverhältnis nur mit unserer schriftlichen Zustimmung abtreten, an Dritte –auch sicherungshalber- übertragen oder verpfänden.

§ 7 Gefahrübergang beim Verkauf

Beim Verkauf von Waren an Kunden, die keine Verbraucher sind, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Kunden, bei Versendung mit Übergabe an die Transportperson, bei Lieferung auf Abruf mit Zugang der Mitteilung der Versandbereitschaft beim Kunden auf diesen über. Als Transportperson gelten auch unsere eigenen, mit Versendung und Transport beauftragten Mitarbeiter.

§ 8 Einschränkung von Gewährleistung und Haftung

(1) Wir geben keine Garantien ab und sichern auch keine besonderen Eigenschaften zu. Für die finanzielle Förderung durch öffentliche oder private Mittel, die Gewährung von Einspeisevergütungen durch Versorgungsunternehmen hinsichtlich von uns errichteter, geänderter, reparierter oder instandgesetzter Anlagen, Einrichtungen und Geräte oder die Erreichung bestimmter technischer Grenzwerte lehnen wir im Zweifel jede Einstandspflicht ab.

(2) Im Übrigen richten sich die Mängelgewährleistungsrechte nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde, der Unternehmer ist, hat zusätzlich die gesetzlichen kaufmännischen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten zu beachten.

§ 9 Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel

(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien nach Maßgabe von § 1 Absatz 1 gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der internationalen Kaufgesetze.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so werden für alle künftigen Streitigkeiten, die sich aus den Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien nach Maßgabe von § 1 Absatz 1 ergeben, die für 55411 Bingen örtlich zuständigen ordentlichen erstinstanzlichen Gerichte als örtlich zuständig vereinbart. Satz 1 gilt auch für jeden anderen Kunden, der, ohne Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union zu sein, keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder dessen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 10 Datenschutzhinweis

(1) Name, Firmierung und Rechtsform, Anschrift des Kunden und Namen seiner Vertreter werden für die Erfüllung vertraglicher und gesetzlicher Pflichten und für die Geltendmachung vertraglicher Rechte und Ansprüche bei uns elektronisch gespeichert und verarbeitet. Bei Kunden, gegenüber denen wir in Vorleistung treten, werden bereits bei Vertragsanbahnung und während der weiteren Vertragsdurchführung Bonitätsanfragen bei Kreditauskunfteien durchgeführt und Inkassodaten im gesetzlich zulässigen Umfang an diese weitergegeben. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben und verwenden wir auch Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.

(2) Angaben zu Telefon- und Telefaxanschlussnummer, e-mail-Adresse und Bankverbindung des Kunden werden bei uns nur zu den in Absatz 1, Satz 1 genannten Zwecken gespeichert und verwendet.

Bingen am  Rhein im Juni 2017